Mittagstisch von Mo.-Fr. von 11:00-15 Uhr (Küche bis 14:30 Uhr) A´ la cate täglich von 17-22 Uhr( Küche im Haus bis 21 Uhr Lieferservice bis 20:45 Uhr) Uhr dazu auch So. von 12-15 Uhr (Küche bis 14:30 Uhr)
Wir von Sri Thai Kiel bieten Gerichte von hervorragender Qualität und laden Sie herzlich ein, unsere köstliche Küche kennenzulernen.
Der Schlüssel zu unserem Erfolg ist einfach: Wir bieten hochwertige Gerichte, die stets den Gaumen erfreuen. Wir sind stolz darauf, unseren Kunden schmackhafte und authentische Gerichte zu servieren. zB.: Thailändisch .
Genießen Sie wahre Gaumenfreuden. Wählen Sie dazu ein Getränk aus. Und vor allem: Entspannen Sie sich! Wir bedanken uns herzlich bei Ihnen für Ihre fortwährende Unterstützung.
Sehr geehrte Gäste,
Online-Bestellungen und Tisch vor Reservierung sind auf unsere Webseite möglich. Bei Abholung oder Lieferung, teilen Sie uns einfach Ihren Wunsch mit und wir bereiten es innerhalb kürzester Zeit zu. Alle Bestellungen werden von uns von Hand in Echtzeit bestätigt. Erfahren Sie online, wann Ihr Essen bereit zur Abholung ist oder geliefert wird.
Suchst du nach einem Essens-Lieferservice Kiel und Umgebung? Nicht jeder hat die Zeit und die Lust, leckeres Essen zuzubereiten.
Wenn du wie ein König bedient werden möchtest, dann ist der Lieferservice von Sri Thai Kiel die beste Wahl.
Wähle einfach "Lieferung" beim Kassen-Bildschirm aus. Wir hoffen, dass du mit unserem Lieferservice zufrieden bist.
Angaben gemäß § 5 TMG
Herr Yuttapon Pojjanasenee
Sri Thai Kiel
Adalbertstraße17
24106 Kiel
Kontakt
Telefon: +49 431 66940808
E-Mail: info@srithai-kiel.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 20 124 2520 7
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
eRecht24